Fachbereich Rechtsfragen
Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen (§10b EStG) für Vereine
Gemeinnützige Imkervereine können Zuwendungsbestätigungen für Spender, die dem Verein Geld- oder Sachspenden zukommen lassen, ausstellen. Seitens der Finanzverwaltung gibt es bestimmte Vorgaben für diese Zuwendungsbestätigungen, damit sie von den Finanzämtern akzeptiert werden. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert worden. Mit diesen gesetzlichen Änderungen geht eine Überarbeitung von Verwaltungsanweisungen und der Muster für Zuwendungsbestätigungen einher. Unten finden Sie die Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums mit Hinweisen zur Gestaltung von Zuwendungsbestätigungen sowie verbindliche Musterzuwendungsbestätigungen für Vereine als Worddokument zum Download.
Zuletzt geändert am 08.01.2016 |
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